AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Supran GmbH – Laborglas.eu
Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen der Supran GmbH, insbesondere im Bereich Laborglas, Verpackungsglas, Glasrohre, Verschlüsse sowie zugehörige Produkte und Dienstleistungen.

1.2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Supran GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Supran GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Produktinformationen, Anfragen und Angebote

2.1. Produktdarstellungen, technische Angaben und sonstige Informationen auf der Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

2.2. Anfragen zu Produkten, Mengen, Ausführungen, technischen Anforderungen und Lieferbedingungen erfolgen insbesondere per E-Mail. Auf dieser Grundlage erstellt die Supran GmbH individuelle Angebote.

2.3. Angebote sind nur innerhalb der darin ausdrücklich angegebenen Bindungsfrist verbindlich. Ist keine Bindungsfrist angegeben, gilt das Angebot für 14 Kalendertage ab Angebotsdatum.

2.4. Technische Angaben, Zeichnungen, Muster und sonstige Produktinformationen sind maßgeblich, soweit sie ausdrücklich zum Bestandteil des Angebots oder der Auftragsbestätigung gemacht wurden.

3. Vertragsschluss

3.1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot der Supran GmbH innerhalb der Bindungsfrist annimmt oder die Supran GmbH einen Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt.

3.2. Auftragsbestätigungen, Angebote und vereinbarte technische Spezifikationen bilden die Grundlage für die geschuldete Lieferung oder Leistung.

3.3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer Bestätigung durch die Supran GmbH in Textform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2. Maßgeblich sind die im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungsbedingungen.

4.3. Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern können insbesondere Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 BGB geltend gemacht werden, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

4.5. Die Supran GmbH ist berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden und unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Lieferungen von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig zu machen.

5. Lieferung und Lieferfristen

5.1. Liefertermine und Lieferfristen werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung oder einem anderen Vertragsdokument festgehalten.

5.2. Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vorliegen.

5.3. Die Supran GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und dadurch keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Kosten entstehen.

5.4. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Supran GmbH liegen und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Supran GmbH informiert den Kunden über solche Umstände, soweit dies zumutbar ist.

5.5. Bei Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den Haftungsbestimmungen dieser AGB.

5.6. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingungen.

6. Individuelle Fertigung und technische Spezifikationen

6.1. Bei individuell gefertigten Produkten sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Maße, Zeichnungen, Materialeigenschaften, Ausführungen und sonstigen Spezifikationen maßgeblich.

6.2. Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Zeichnungen, Maße, Muster und sonstigen Fertigungsvorgaben vor Produktionsbeginn auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen, soweit diese seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind.

6.3. Soweit eine Freigabe durch den Kunden vereinbart wurde, beginnt die Fertigung erst nach entsprechender Freigabe. Änderungen nach Fertigungsfreigabe können zusätzliche Kosten und Lieferzeitverlängerungen verursachen.

6.4. Fertigungs- und materialbedingte Abweichungen sind zulässig, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden, den vereinbarten technischen Spezifikationen entsprechen oder sich im Rahmen anwendbarer Normen und vereinbarter beziehungsweise branchenüblicher Toleranzen bewegen.

6.5. Soweit für ein Produkt besondere technische, optische oder maßliche Toleranzen gelten, sind diese im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in den zugehörigen technischen Unterlagen festzuhalten.

6.6. Der Kunde ist für die Prüfung verantwortlich, ob das Produkt für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, soweit dieser Verwendungszweck nicht ausdrücklich als vereinbarte Beschaffenheit oder Vertragsgrundlage festgelegt wurde.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Liefervertrag Eigentum der Supran GmbH.

7.2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Supran GmbH ab. Die Supran GmbH nimmt diese Abtretung an.

7.3. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kann die Supran GmbH die Einziehungsermächtigung unter den gesetzlichen Voraussetzungen widerrufen.

7.4. Über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde die Supran GmbH unverzüglich zu informieren.

8. Untersuchungs- und Rügepflichten

8.1. Soweit § 377 HGB anwendbar ist, hat der Kunde die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen.

8.2. Erkennbare Mängel sind der Supran GmbH spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung der Ware in Textform anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss den festgestellten Mangel so konkret beschreiben, dass eine Prüfung und Zuordnung zum jeweiligen Auftrag möglich ist.

8.3. Verdeckte Mängel, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform anzuzeigen. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.

8.4. Bei der Mängelanzeige sollen nach Möglichkeit die betroffene Artikelnummer, Auftrags- oder Rechnungsnummer, die gelieferte Menge sowie geeignete Fotos und sonstige Nachweise angegeben werden.

8.5. Beanstandete Ware ist bis zur Abstimmung mit der Supran GmbH aufzubewahren, soweit dies zumutbar ist. Eine Rücksendung soll erst nach vorheriger Abstimmung erfolgen.

8.6. Bei Verletzung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gelten die Rechtsfolgen des § 377 HGB, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.

9. Mängelrechte und Gewährleistung

9.1. Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

9.2. Bei Vorliegen eines Mangels ist der Supran GmbH grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben. Die Supran GmbH kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung wählen.

9.3. Die gesetzlichen Voraussetzungen für Rücktritt, Minderung und Schadensersatz bleiben unberührt.

9.4. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche gelten, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

9.5. Die vorstehenden Bestimmungen schränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden ein.

10. Haftung

10.1. Die Supran GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen eine gesetzlich zwingende Haftung besteht.

10.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Supran GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3. In den Fällen des Absatzes 10.2 ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10.4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Supran GmbH im Übrigen nicht, soweit ein Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.

10.5. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern diese Schäden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Die Haftungsbeschränkungen der Absätze 10.1 bis 10.3 bleiben unberührt.

10.6. Eine vereinbarte Beschaffenheitsgarantie, eine ausdrücklich übernommene Garantie oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.

10.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Supran GmbH.

11. Rechte Dritter und kundenseitig bereitgestellte Unterlagen

11.1. Stellt der Kunde Zeichnungen, Vorlagen, Muster, Druckdaten oder sonstige Unterlagen zur Verfügung, sichert er zu, dass deren vertragsgemäße Verwendung durch die Supran GmbH keine Rechte Dritter verletzt.

11.2. Der Kunde stellt die Supran GmbH von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der vorstehenden Verpflichtung beruhen. Die Freistellung umfasst erforderliche Kosten der Rechtsverteidigung im gesetzlich zulässigen Umfang.

11.3. Die Supran GmbH ist nicht verpflichtet, kundenseitig bereitgestellte Unterlagen auf mögliche Schutzrechtsverletzungen zu prüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

12. Werkzeuge, Zeichnungen und Fertigungsmittel

12.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben von der Supran GmbH bereitgestellte oder finanzierte Werkzeuge, Formen, Zeichnungen, Fertigungsmittel und technische Unterlagen in ihrem Eigentum beziehungsweise in ihrer Rechtsinhaberschaft.

12.2. Die Überlassung oder Nutzung solcher Gegenstände durch den Kunden bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.

12.3. Für kundeneigene Werkzeuge, Muster und Unterlagen gelten die individuell vereinbarten Aufbewahrungs- und Rückgabebedingungen. Fehlt eine Vereinbarung, werden gesetzliche Aufbewahrungspflichten sowie berechtigte Interessen beider Parteien berücksichtigt.

12.4. Eine Vernichtung oder anderweitige Verwertung kundeneigener Gegenstände erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde oder gesetzlich zulässig ist und keine entgegenstehenden Aufbewahrungspflichten bestehen.

13. Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Supran GmbH.

13.2. Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche technische, kaufmännische und geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit diese als vertraulich gekennzeichnet sind oder sich ihre Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

13.3. Gesetzliche Offenlegungs- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

14. Höhere Gewalt

14.1. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von der betroffenen Partei nicht zu vertretende Ereignisse, die die Vertragserfüllung wesentlich beeinträchtigen, befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Behinderung von den betroffenen Leistungspflichten.

14.2. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, soweit dies zumutbar ist, über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Behinderung.

14.3. Dauert die Behinderung unangemessen lange an, stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz der Supran GmbH Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Die Supran GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

15.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

16.3. Maßgeblich für den jeweiligen Auftrag sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung, ausdrücklich einbezogene technische Unterlagen und diese AGB. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.